Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Textbausteine sollen helfen, die nicht barrierefreien Inhalte dementsprechend in die Barrierefreiheitserklärung einzutragen.

Es gibt 3 Kategorien und muss für sich selbst entscheiden in welche Kategorie es gehört:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Führen Sie die Unvereinbarkeit(en) der Website(s)/mobilen Anwendung(en) auf und/oder beschreiben Sie die Abschnitte/Inhalte/Funktionen, die noch nicht vereinbar sind.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, für die die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 vorübergehend geltend gemacht wird.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen.

Punkte die unter Punkt „a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen“ passen würden:

1.1.1 Alternativtext

Für einige Bilder fehlt der Alternativtext , sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Wir planen bis Jänner 2020 alle nicht-dekorativen Bilder um Alternativtexte zu ergänzen. Alle neuen Bilder werden gemeinsam mit Alternativtexten veröffentlicht.

1.2.2 Videos ohne Untertitel

Für einige aufgezeichnete Videos fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir planen bis September 2020 alle Videos um Untertitel zu ergänzen. Neue Videos werden zeitnahe zur Veröffentlichung um Untertitel ergänzt.

1.4.3 Farbkontrast

Die Farbkontraste der Bedienelemente in einigen älteren Seiten entsprechen in der Desktop-Ansicht und auf Tablets nicht vollständig den Anforderungen (WCAG 1.4.3. Kontrast Minimum). Wir planen, im Rahmen der nächsten Redesign 2021, die Anforderungen zu berücksichtigen.

2.4.1 h1 & h2 fehlt auf der Startseite

Im Inhalt der Startseite der Website fehlen Überschriften der Ebene 1 und 2. Damit sind die WCAG-Erfolgskriterien 1.3.1 (Info und Beziehungen) und 2.4.6 (Überschriften und Beschriftungen) nicht erfüllt. Die Behebung des Fehlers ist beauftragt und soll bis Ende 2020 abgeschlossen sein.

2.4.4 Linkzweck (im Kontext)

Für einige Links wird der gleiche Link-Text, die auf verschiedene Seiten führen, genutzt. Für User ist es deshalb schwierig die Links zu unterscheiden, wenn der Unterschied nicht erklärt wird. Damit ists das WCAG Erfolgskriterium 2.4.4 (Linkzweck (Im Kontext)) nicht erfüllt. Wir planen Schritt für Schritt diese Links zu überarbeiten. Alle neuen Links werden auf das Kriterium geprüft und veröffentlicht.

2.4.7 Element wird im Fokus nicht hervorgehoben

Bei den eingesetzten Slider ist die Keyboard Navigation schwierig, da die Pfeile nicht visuell identifiziert werden können. Wenn die fokussierte Komponente nicht in irgendeiner Form gekennzeichnet ist, so weiß ein User nicht, auf welche Komponente er sich fokussieren soll. Damit ists das WCAG Erfolgskriterium 2.4.7 (Element wird im Fokus nicht hervorgehoben) nicht erfüllt. Wir planen Schritt für Schritt die Slider zu überarbeiten und soll bis Sommer 2021 abgeschlossen sein.

Punkte die unter Punkt „b) Unverhältnismäßige Belastung“ passen würden:

1.2.5 externe Videoquellen z.B.: Youtube

Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir haben die Kosten für die Behebung des Problems bewertet. Wir sind der Ansicht, dass dies jetzt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir werden evaluieren, welche Alternativen es dazu gibt und planen bis Sommer 2021 an einer Behebung des Problems.

Punkte die unter Punkt „c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften“ passen würden:

1.1.1, 1.2.2 Social Wall – Soziale Netzwerke

Eingebettete Elemente aus Sozialen Medien (Facebook, Flickr, Instagram, Youtube etc.), welche auf der Startseite und einigen Unterseiten eingebunden sind, werden für die Anzeige von Bildern und aufgezeichneten Videos aus externen Quellen verwendet. Auf Seiten, wo dies der Fall ist, kann bei diesen Inhalten kein Einfluss auf die durch Dritte gelieferte Darstellung genommen werden und gegebenenfalls erfüllt diese die anwendbaren WCAG-Erfolgskriterien nicht (z.B. 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte, 1.2.2 Untertitel aufgezeichnet).

1.3.1. Im Formular – Steuerlabel fehlt Text

Durch die Verwendung von google reCAPTCHA V2 kann die Bedienung durch fehlende Steuerelemente beeinträchtigt werden. Auf Seiten, wo dies der Fall ist, kann bei diesen Inhalten kein Einfluss auf die durch Dritte gelieferte Darstellung genommen werden und gegebenenfalls erfüllt diese die anwendbaren WCAG-Erfolgskriterien nicht (z.B. 1.3.1 Info und Beziehungen, 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen (Labels), 3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen). Wir werden evaluieren, welche Alternativen es dazu gibt und planen bis Sommer 2021 an einer Behebung des Problems.

3.2.2 Soziale Netzwerke mit Datenschutz

Einige Seiten enthält ein Formular, aber es gibt keinen Absende-Button, wo das Widget „2-Klick-Empfehlungsbutton von Heise“ vorhanden ist. Auf Seiten, wo dies der Fall ist, kann bei diesen Inhalten kein Einfluss auf die durch Dritte gelieferte Darstellung genommen werden und gegebenenfalls erfüllt diese die anwendbaren WCAG-Erfolgskriterien nicht (z.B. 3.2.2 bei Eingabe). Wir werden evaluieren, welche Alternativen es dazu gibt und planen bis Sommer 2021 an einer Behebung des Problems.

4.1.2 PDF Dokumente

Viele ältere PDF-Dokumente und Word-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind sie nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend mit Strukturinformationen erfasst werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Für PDF-Dokumente, die für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich sind wie beispielsweise Antragsformulare, planen wir, diese Dokumente bis Ende 2021 gegen HTML-Formulare auszutauschen. Für neue PDF- bzw. Word-Dokumente planen wir, die Barrierefreiheitsanforderungen nach WCAG 2.1 und, wo möglich, nach PDF/UA zu berücksichtigen. 

1.2.4 Live Videos

Live-Videos sind nicht untertitelt. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.2.4 (Untertitel live) nicht erfüllt. Wir planen nicht, Live-Videos zu untertiteln, da Live-Videos von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen sind.